Taxpert Lohnsteuerhilfeverein e.V.
In der Fassung vom 29.12.2020 mit Gültigkeit ab 01.Januar 2021
Kosten Einkommen
Klasse 1 bis 30.000€
119,00€
Klasse 2 30.001€ bis 40.000€
139,00€
Klasse 3 40.001€ bis 50.000€
169,00€
Klasse 4 50.001€ bis 60.000€
199,00€
Klasse 5 60.001€ bis 70.000€
229,00€
Klasse 6 70.001€ bis 80.000€
249,00€
Klasse 7 80.001€ bis 90.000€
269,00€
Klasse 8 90.001€ bis 100.000€
299,00
Klasse 9 100.001€ bis 150.000€
349,00€
Klasse 10 150.001€ bis 200.000€
399,00€
Klasse 11 ab 200.001€
499,00€
- Alle Beiträge inklusive 19%Umsatzsteuer
- Bei den Beiträgen handelt es sich um einen Jahresbeitrag
A. Aufnahmegebühr
Die einmalige Aufnahmegebühr für ein neues Mitglied beträgt 11,90€ inklusive Umsatzsteuer. Für Ehegatten, die gemeinsam die Vereinsmitgliedschaft erlangen, wird die Aufnahmegebühr nur einmal berechnet.
B. Jahresbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag staffelt sich nach einer Beitragsbemessungsgrundlage, die sich zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt sind, werden diese Einnahmen zusammengerechnet. Dabei wird vorausgesetzt, dass beide Ehegatten Mitglieder werden. Es wird in diesem Fall nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben.
Einnahmen sind:
- die jährlichen Gesamtbeiträge der Einnahmen aus sonstigen Einkünften (z.b.Renten,Unterhaltsleistungen und dauernde Lasten). Einnahmen aus Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Beteiligungseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen.
C. Beitragszahlung
Der Jahresbeitrag ist nur dann satzungsgemäß entrichtet, wenn er nach Rechnungsstellung unbar mittels Einzugsermächtigung an den Verein entrichtet wurde. Sämtliche Beratungsleistungen des Vereins sind mit dem Jahresbeitrag abgedeckt und für die Dauer der Mitgliedschaft jährlich bis zum 31. Januar per Einzugsermächtigung an den Verein zu entrichten. Der Jahresbeitrag ist auch dann fällig, wenn die Leistungen des Vereins nicht in Anspruch genommen werden. Werden bei Neumitgliedern Einkommensteuererklärungen für mehrere zurückliegende Jahre erstellt, wird der Jahresbeitrag mit der Anzahl der zu erstellenden Einkommensteuererklärungen multipliziert.
Hannover, 29.12.2020