Steuerberatung

 

 

  • Ganzjährige steuerrechtliche Beratung 
  • Steuerklassenwechsel 
  • Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung
  • Persönliche Besprechung der erstellten Steuererklärung
  • Fristverlägerung der Abgabe der Steuererklärung bis zum 31.12 des jeweiligen Kalenderjahr

Steuererklärung

 

  • Erstellung Ihrer Steuererklärung
  • Bevollmächtigter gegenüber den Finanzbehörden
  • Erledigung des notwendigen Schriftverkehrs
  • Überprüfung Ihres Steuerbescheids
  • Einspruchsverfahren 
  • Vertretung vor den Finanzgerichten

Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein sind wir zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt, sofern unsere Mitglieder ausschließlich folgende Einkünfte beziehen:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer)
  • Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen gemäß §22 Nr. 1 EStG
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen gemäß §22 Nr. 1a EStG (Rentner)
  • Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG

sowie

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen,Dividenden)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstigen Einkünften (z.b. private Veräußerungsgeschäfte)

wenn die Einnahmen aus diesen 3 Einkunftsarten 13.000€ (alleinstehend) bzw. 26.000€ (Verheiratete) nicht übersteigen.  

Taxpert

Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Fernroder Strasse 9

30161 Hannover

 

Festnetz: 0511 - 54351116

Mobil:      0173 - 7009592    

 

E-Mailinfo@taxpert-arbeitnehmersteuerberatung.

de

 

Unsere Öffnungszeiten

Mo - Fr: 09.00h bis 18.00h

Sa.        10.00h bis 13.00h 

 

 

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