Steuerberatung

 

 

 

Ganzjährige Einkommensteuerrechtliche  Beratung 

 

Beratung zum Steuerklassenwechsel 

 

Besprechung der voraussichtlichen Steuererstattung

 

Besprechung der erstellten Steuererklärung

 

Unterstützung bei Kindergeld und Riesterzulagen

 

Unterstützung bei Anträgen auf Steuerermäßigung

Steuererklärung

 

 

Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend

 

Vertretung gegenüber den Finanzbehörden

 

Erledigung des notwendigen Schriftverkehrs 

 

Überprüfung Ihres Steuerbescheids

 

Vertretung bei Einspruchsverfahren 

 

Vertretung vor den Finanzgerichten

 

Verlängerung der Abgabefristen

 

 

Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein sind wir zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt, sofern unsere Mitglieder ausschließlich folgende Einkünfte beziehen:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn/Gehalt)
  • Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen gemäß §22 Nr. 1 EStG (Renten)
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen gemäß §22 Nr. 1a EStG ( Ehegatten/Lebenspartner)
  • Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG (Altersvorsorge,Pensionskassen)

sowie

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen,Dividenden)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstigen Einkünften (z.b. private Veräußerungsgeschäfte)

wenn die Einnahmen aus diesen 3 Einkunftsarten 18.000€ (alleinstehend) bzw. 36.000€ (Verheiratete) nicht übersteigen.  

Taxpert

Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Fernroder Strasse 9

30161 Hannover

 

Festnetz: 0511 - 54351116

Mobil:      0173 - 7009592    

 

E-Mailinfo@taxpert-arbeitnehmersteuerberatung.

de

 

Unsere Öffnungszeiten

Mo - Fr: 09.00h bis 18.00h

Sa.        10.00h bis 13.00h 

 

 

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